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Für uns alle.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens anígo GmbH
Urbanstraße 36, 10967 Berlin

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der anígo GmbH, nachfolgend anígo genannt, die diese gegenüber ihren Vertragspartner*innen, nachfolgend Kund*innen (Kund*in) genannt, bei der Buchung von Räumen und Durchführung von Veranstaltungen erbringt. 

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Kund*in haben keine Geltung, es sei denn, anígo stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Das Angebot richtet sich sowohl an Kund*innen im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch an Unternehmer*innen im Sinne von § 14 BGB.

Dem*der Kund*in ist bekannt, dass seine*ihre Daten bei anígo gespeichert werden können.

2. Raumvermietung und Leistungen

anígo erbringt die Veranstaltungsleistungen (Überlassung von Räumlichkeiten, Inventar, Technik und Serviceleistungen) auf der Grundlage eines aktuellen Angebots seitens anígo.

Eine Buchungsanfrage und die Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage stellen keine verbindliche Annahme dar. Terminreservierungen sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

Der Vertrag kommt erst nach der Annahme des durch anígo versendeten Angebots an den*die Kundin*in zustande. Die Annahme ist durch eine Unterschrift auf dem Angebot durch den*die Kund*in und in Verbindung mit einer Bestätigung durch anígo verbindlich.

Das Vertragsverhältnis gilt nur für den*die Kund*in und kann nicht übertragen werden. Eine Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken ist nicht erlaubt.
Insbesondere ist dem*der Kund*in untersagt, die ihm*ihr zur Verfügung gestellten Eingangsschlüssel oder sonstige Zugangsberechtigungen zu verleihen oder Dritten zur Benutzung zu überlassen.

Der*die Kund*in kann kurzfristig im Vorfeld der Raummiete Zusatzleistungen von anígo auf der Grundlage des jeweils gültigen Angebots anfragen. Diese Zusatzleistungen werden in einem Zusatzangebot festgehalten und gesondert von dem*der Kund*in zu vergüten.

Vor der Nutzung der Räume durch den*die Kund*in wird der Veranstaltungsraum durch den*die Kund*in (Vertreter*in) einschließlich der technischen Einrichtungen besichtigt. Wenn der*die Kund*in Mängel oder Beschädigungen feststellt, sind diese schriftlich festzuhalten und anígo unverzüglich anzuzeigen. 

Werbung und Werbemaßnahmen im und/oder vor dem Veranstaltungsraum dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von anígo erfolgen. Anzeigen (Print, Online), die Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen etc. in den Räumen von anígo enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens anígo. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so ist anígo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Angebotsbindung und Rechnungslegung 

Bei Annahme des Angebots durch den*die Kund*in verpflichtet sich anígo, die von dem*der Kund*in bestellten und anígo zugesagten Leistungen und Lieferungen zu erbringen sowie die gebuchten Räume bereitzustellen. 

Der*die Kund*in ist verpflichtet, für die im Angebot festgehaltenen und in Anspruch genommenen Leistungen, die vereinbarten Preise rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die anígo GmbH zu zahlen. 

Hat der*die Kund*in ein Angebot erhalten, sind die angefragten Räume für 72 Stunden verbindlich reserviert. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme der verbindlichen Buchungsoption bedarf der vorherigen Absprache mit anígo. anígo behält sich das Recht vor, nach Ablauf der 72 Stunden oder der verhandelten Option die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben.

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.

anígo GmbH ist berechtigt, der*dem Kund*in Rechnungen und sonstige Schreiben per E-Mail zu übermitteln.

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto: anígo GmbH, solarisBank, IBAN DE42 1101 0100 2502 5715 59, BIC: SOBKDEBBXXX.

Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von anígo nebst seiner Haftung, ohne dass der*die Kund*in von der Verpflichtung zur Zahlung entbunden ist. anígo ist berechtigt Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes von dem*der Kund*in zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 15 EUR pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.
Nutzungsbedingungen und Haftung

anígo stellt die dem*der Kund*in überlassenen Veranstaltungsräume nur zu dem vereinbarten Zweck bereit. Das Vertragsverhältnis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag vereinbarten Räume.

Der*die Kund*in ist auf seine Kosten zur Einbringung von Anlagen und Ausstattung, die zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich sind, berechtigt und zur vollständigen und rückstandslosen Entfernung aller eingebrachten Gegenstände zum Ende der Veranstaltung verpflichtet.

Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind von dem*der Kund*in auf eigene Kosten und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Die möglichen Nutzungszeiten der Räumlichkeiten sind, sofern nicht anders vereinbart, von Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr, am Sonntag von 08:00 – 20:00 Uhr. Kund*innen dürfen sich außerhalb dieser Zeiten nicht mehr im Gebäude aufhalten. Die genaue Mietdauer ist im jeweiligen Angebot festgehalten.

Der*die Kund*in ist verpflichtet, das ihm zur Nutzung überlassene Veranstaltungsobjekt, zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses in vertragsgemäßen Zustand ohne Beschädigungen besenrein zurückzugeben. Festgestellte, von dem*der Kund*in und/oder dessen*dessen Besucher*innen verursachte Schäden, werden auf Kosten des*der Kund*in von anígo instand gesetzt.

Der*die Kund*in verpflichtet sich, das ihm überlassene Veranstaltungsobjekt nur für die nach den jeweiligen behördlichen Bestimmungen zulässigen Zwecke und damit verbundenen Auflagen zu nutzen. Die Durchführung der Veranstaltung darf keine für die Vermieter*innen, Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte benachbarter Grundstücke unzumutbare Belästigung jeglicher Art herbeiführen. Der*die Kund*in hat die geltenden Vorschriften über die Schallemissionen und damit verbunden die Immissionsrichtwerte einzuhalten.

Der*die Kund*in trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf seiner Veranstaltung. Er*sie hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Dekorationen, Reklame und sonstige Gegenstände und Auf- und Einbauten müssen den aktuell gültigen Brandschutzbestimmungen und maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen. Sie dürfen nur mit Genehmigung von anígo eingebracht werden.

Werbung und Werbemaßnahmen im und/oder vor dem Veranstaltungsraum dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von anígo erfolgen.

Nägel, Schrauben, Nieten, Ösen usw. dürfen zur Befestigung von Dekorationen in den Böden, die Wände, in Decken oder Einrichtungsgegenständen nicht eingeschlagen oder geschraubt werden. Der Gebrauch von Klebeband an den Innenwänden der überlassenen Räumlichkeiten ist nur mit der Genehmigung von anígo erlaubt.

Gänge, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. Die Ausgänge müssen während der Veranstaltung unverschlossen sein. Das ebenerdige Verlegen von Kabelleitungen o. Ä. durch Fluchtwege ist verboten. Die Rettungswege und Zugänge zu Feuerlöscheinrichtungen und Feuermeldern müssen zu jeder Zeit freigehalten und dürfen weder verhängt, verschlossen oder verstellt werden.

Das Rauchen ist in allen zugänglichen Räumen dem*der Kund*in und seinen*ihren Besucher*innen verboten.

Der*die Kund*in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beendet ist und die benutzten Räume geräumt und besenrein in vertragsgerechtem Zustand an anígo zurückgegeben werden.

Der*die Kundin ist verpflichtet, sich an die geltenden Hygienerichtlinien zu halten.

Das Hausrecht verbleibt in allen Veranstaltungsräumen jederzeit bei anígo.

Soweit erforderlich, haben anígo und von anígo beauftragte Personen jederzeit Zutritt zu den vermieteten Räumen. Sie dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert werden.

Der*die Kund*in obliegen auf eigene Kosten die nachstehenden Verpflichtungen:

Einholung jeglicher für die eigene Veranstaltung notwendiger behördlicher Genehmigungen.

Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Urheberrechts in Bezug auf Musik-, Wort-, Bild- und sonstige Rechte der bei seiner Veranstaltung zum Einsatz kommenden Werke. Entsprechende Gebühren (z. B. bei der Gema, KSK) sind durch den*die Kund*in abzuführen.

Einhaltung und Durchsetzung des vereinbarten Rauchverbotes sowie den Vorschriften des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes innerhalb der Veranstaltungsräume.

Der*die Kund*in hat zur reibungslosen Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung sämtliche veranstaltungsbezogenen Informationen, die nicht bereits Teil des Angebots sind, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin anígo bekannt zu geben. Kommt er*sie dieser Verpflichtung nicht nach und kann anígo deshalb die notwendige technische und personelle Ausstattung nicht mehr oder nicht mehr zu den angebotenen Preisen zur Verfügung stellen.

Mitgeführte (persönliche) Gegenstände des*der Kund*in und ihrer Besucher*innen, sowie durch den*die Kund*in angemietete Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr der Kund*in in den Veranstaltungsräumen. anígo übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung.

Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, werden die Parteien von den vertraglichen Pflichten frei und jede*r Vertragspartner*in trägt seine*ihre Kosten selbst.

Ansprüche des*der Kund*in gegen die anígo GmbH auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der*des Kund*in, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Seiten der anígo GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen.

Der*die Kund*in haftet für alle, insbesondere durch ihn selbst, dessen Beauftragte, Teilnehmende, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursachten Personen- und Sachschäden und befreit anígo von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können.

Der*die Kund*in trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Für alle Schäden, die durch die Kund*in, seine*ihre Mitarbeitende, Teilnehmende und Besucher*innen der Veranstaltung, die aus Anlass der Benutzung der Räume entstehen, haftet der*die Kund*in. Der*die Kund*in haftet insbesondere für Schäden, die am Gebäude oder Inventar des jeweiligen Veranstaltungsobjekts durch Anbringung von Dekorationen oder Reklame, durch Einbringen fremder oder Veränderungen eigener Einrichtungsgegenstände sowie für Schäden, die durch fahrlässigen Umgang mit Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen.

Werden infolge von Verstößen gegen die AGB, Regelungen aus dem Vertrag oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem*der Kund*in und  anígo Ordnungswidrigkeiten oder Bußgelder gegen anígo oder gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – zum Beispiel auf Grundlage des § 32 Absatz 5 Satz 2 BetrVO (Betreiberhaftung) – festgesetzt, ist der*die Kund*in zur unverzüglichen Übernahme bzw. zur Erstattung der festgesetzten Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder verpflichtet, soweit deren Festsetzung auf Pflichtverletzungen beruhen, die die Kund*in oder seine*ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder sonstige Dritte (Gäste, Veranstaltungsteilnehmer usw..) zu vertreten haben. Die Übernahme und Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf solche Bußgelder, die aufgrund anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften z. B. aufgrund polizeirechtlicher Vorschriften oder aufgrund behördlicher Anordnungen gegen das anígo oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen festgesetzt werden. anígo wird jede Festsetzung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern, die in den Verantwortungsbereich den*die Kund*in fallen, unverzüglich an den*die Kund*in weiterleiten. Der*die Kund*in ist berechtigt von anígo zu verlangen, Widerspruch und Klage gegen entsprechende Festsetzungen einzureichen. In einem solchen Fall ist der*die Kund*in verpflichtet, die hierdurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten vollständig zu übernehmen und anígo insoweit vollständig freizuhalten.

Der*die Kund*in ist verpflichtet, sich um eine geeignete und ausreichende Versicherung (Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden, ggf. Veranstaltungsversicherung usw.) zu kümmern.

5. Kündigung, Abbruch der Veranstaltung und Ansprüche

Der zwischen anígo und dem*der Kund*in geschlossene Vertrag kann durch anígo außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. 

Ein wichtiger Grund liegt in der Regel vor, wenn:

durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Personen-, Sachschäden oder Gewalt zu befürchten sind;

der*die Kund*in den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung von anígo ändert

der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Genehmigungen trotz Aufforderung von anígo durch den*die Kund*in nicht erbracht wird;

anígo nach Abschluss des Vertrages von Umständen Kenntnis erlangt, aus denen sich bei vernünftiger Betrachtungsweise unter Abwägung aller Umstände Anlass zur Sorge gibt, dass die von der*die Kund*in geplante Veranstaltung bestehenden Gesetzen zuwider läuft und/oder die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellt und/oder die berechtigte Sorge dazu besteht, dass Besucher*innen, Personal, Passant*innen oder andere Personen geschädigt oder die Veranstaltungsobjekte beschädigt werden;

die Zahlungsfähigkeit der*des Kund*in nicht oder nicht mehr gegeben ist;

ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt und/oder ein Verstoß gegen die AGBs vorliegt.

anígo behält sich ferner das Recht vor, bei Verstößen gegen die AGBs und/oder Hausordnung einzelne Veranstaltungsteilnehmer*innen von Veranstaltung*innen in den vermieteten Räumen auszuschließen und ihnen Hausverbot zu erteilen.

Macht anígo von der fristlosen Kündigung Gebrauch, so hat der*die Kund*in weder einen Anspruch auf Schadenersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen, seines entgangenen Gewinns oder anderer Ansprüche.

Endet das Vertragsverhältnis durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch anígo, haftet der*die Kund*in für den Schaden, den anígo dadurch erleidet, dass anderweitige Veranstaltungen während des vertraglich vorgesehenen Zeitraums nicht hat durchführen können. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt anígo ausdrücklich vorbehalten.

Entstehen durch den von dem*der Kund*in verursachten Schaden Nutzungsausfälle für anígo, so haftet der*die Kund*in nicht nur für den Schaden, sondern auch für die daraus resultierenden Erlösausfälle.

6. Rücktritt durch den*die Kund*in (Abbestellung, Stornierung) und Beanstandung

Der*die Kund*in kann bei einer Buchung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Tritt der*die Kund*in innerhalb der 14 Tage vom Vertrag zurück, so verpflichtet er sich, nachfolgende Stornogebühr zu zahlen:

ab dem 13. Tag vor dem gebuchten Termin (Veranstaltungsbeginn): 40% des vereinbarten Preises

ab dem 9. Tag vor dem gebuchten Termin (Veranstaltungsbeginn): 60% des vereinbarten Preises

ab dem 6. Tag vor dem gebuchten Termin (Veranstaltungsbeginn): 80% des vereinbarten Preises

ab dem 3. Tag vor dem gebuchten Termin (Veranstaltungsbeginn): 100% des vereinbarten Preises

Leistungen und Dienste Dritter, insbesondere durch die*den Kund*in beauftragte Leistungen und Dienste, werden dem*der Kund*in zu 100% weiter berechnet, sofern keine kostenfreie Stornierung mehr möglich ist.

Maßgeblich für die Berechnung der oben genannten Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei anígo.

Beanstandungen hinsichtlich erbrachter Leistungen oder Lieferungen sind von der*dem Kund*in unverzüglich am Veranstaltungstag anígo mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können mangels Nachprüfungsmöglichkeit nicht mehr akzeptiert werden.

7. Datenschutz und Datenverarbeitung

Ergänzend zu den AGB gelten die Datenschutzrichtlinien von anígo.

Der*die Kund*in, der*die die Daten empfängt, verpflichtet sich, diese Daten nur für den genannten Zweck zu verwenden und dabei alle geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. 

Sofern der*die Kund*in, der*die die Daten empfängt, gegen diese Bestimmungen verstößt, stellt er anígo von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Kund*innen und Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, anígo alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

8. Schlussbestimmungen

anígo behält es sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den*die Kund*in nicht zumutbar. anígo wird den*die Kund*in über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der*die Kund*in nicht innerhalb von 2 Wochen, gelten die geänderten AGB als von dem*der Kund*in angenommen.

Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen sind nur als Übersetzungshilfe zu sehen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Sitz der anígo GmbH in Berlin.

Der*die Kund*in ist zur Verschwiegenheit über alle durch die Vereinbarung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Das gilt auch für die zur Verfügung gestellten oder in Zusammenarbeit entstandenen Unterlagen.


Stand: 01.10.2024